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Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit




 
 
Gefahrstoffe
Bevor ein Unternehmer in seinem Betrieb mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen umgeht, hat er zu ermitteln, ob es sich dabei um Gefahrstoffe handelt. Und er muß beurteilen, welche Gefährdungen von diesen Stoffen für die Beschäftigten ausgehen ( gem. §5 ArbSchutzG,
§16 GefStoffV ). Zu seiner Aufzeichnungspflicht gehört das Arbeits- und Gefahrstoffkataster und die Gefahrstoffbetriebsanweisungen. Beides ist stets aktuell zu halten.
    Wir erstellen Ihnen die für Sie notwendigen und vorgeschriebenen Unterlagen und halten Diese aktuell und auf den neusten Stand.
    Die vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Gestoffunterweisungen bereiten wir Ihnen vor und führen Diese bei übertragener Unternehmerverantwortung auch durch.
    Gleichfalls beraten wir Sie gerne bei der Beschaffung, Verwendung und Entsorgung Dieser Stoffe.