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Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit




 
 
Arbeitsmedizin
Basierend auf der Arbeitsmedizinischen Betreuung nach §3 ArbSichG arbeitet unser Unternehmen mit selbstständigen Arbeitsmedizinern zusammen, um den gesetzlichen Anforedrungen in Ihrem Unternehmen gerecht zu werden.

Aufgaben des Arbeitsmediziners:
  • Beratung des Arbeitgebers
  • Untersuchung, Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer
  • regelmäßige Begehung
  • Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch Auswertung gewonnener Ergebnisse
  • Gesundheitsfürsorge (Grippeschutzimpfung usw.)