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Basierend auf der Arbeitsmedizinischen Betreuung nach
§3 ArbSichG arbeitet unser Unternehmen mit selbstständigen
Arbeitsmedizinern zusammen, um den gesetzlichen Anforedrungen in Ihrem
Unternehmen gerecht zu werden.
Aufgaben des Arbeitsmediziners:
- Beratung des Arbeitgebers
- Untersuchung, Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer
- regelmäßige Begehung
- Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
durch Auswertung gewonnener Ergebnisse
- Gesundheitsfürsorge (Grippeschutzimpfung usw.)
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