Prüfungen von Elektrogeräte
Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (bisher VBG4) Pflicht.Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Vorsicht ist besser als Nachsicht !
So wie jedes Auto regelmäßig zur Inspektion und zum TÜV muß, müssen auch elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen regelmäßig geprüft werden.
Die Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfolgt nach
§5 BGV A2, §5 GUV- V A2 sowie DIN VDE 0701/0702.
Die elektrische Prüfung von Pflegebetten finden Sie unter Medizinprodukte
    Ein individuelles, kostenloses Angebot für Prüfungen nach BGV A2, inklusive Dokumentation und Gerätekennzeichnung, erstellen wir Ihnen gerne.