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Leistungen in der Arbeitssicherheit |
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Basierend auf dem Arbeitsschutz- (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz(AsiG)
beraten wir bei der:
- externe Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
(nach ASiG § 5)
- Zusammenarbeit bzw. Verhandlung mit Behörden und Berufsgenossenschaften
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 und
§ 6 ArbSchG)
- Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitsanalysen nach allen
gängigen Verfahren
- sicherheitstechnische und brandschutzgerechte Planung von verfahrenstechnischen
Anlagen und Läger für Gefahrstoffe
- Erstellung und Pflege von Anlagedokumentationen (Bedienungsanleitung,
Datenblätter)
- Erarbeitung der EG-Konformitätserklärung
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen
und Arbeitsmitteln, -verfahren
- Aufbau und Einführung von Arbeitsschutzmanagement-Systemen (AMS)
als Bestandteil eines Integriertem Managementsystems
- Mitwirkung bei der Planung und Einrichtung neuer Arbeitsstätten
und Arbeitsplätze (nach ArbStättV)
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der
Arbeitsumgebung (Ergonomie)
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen, Geräte
und Arbeitsverfahren
- Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen (nach BildschArbV)
- Mitwirkung bei der Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
(Vorbereitung und Materialbereitstellung)
- Kooperation mit arbeitsmedizinischen Diensten sowie Arbeitsmedizinern
und Betriebsärzten
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