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Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit




 
 
Leistungen in der Arbeitssicherheit
Basierend auf dem Arbeitsschutz- (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz(AsiG)
beraten wir bei der:
  • externe Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (nach ASiG § 5)
  • Zusammenarbeit bzw. Verhandlung mit Behörden und Berufsgenossenschaften
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 und § 6 ArbSchG)
  • Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitsanalysen nach allen gängigen Verfahren
  • sicherheitstechnische und brandschutzgerechte Planung von verfahrenstechnischen Anlagen und Läger für Gefahrstoffe
  • Erstellung und Pflege von Anlagedokumentationen (Bedienungsanleitung, Datenblätter)
  • Erarbeitung der EG-Konformitätserklärung
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln, -verfahren
  • Aufbau und Einführung von Arbeitsschutzmanagement-Systemen (AMS) als Bestandteil eines Integriertem Managementsystems
  • Mitwirkung bei der Planung und Einrichtung neuer Arbeitsstätten und Arbeitsplätze (nach ArbStättV)
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung (Ergonomie)
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen, Geräte und Arbeitsverfahren
  • Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen (nach BildschArbV)
  • Mitwirkung bei der Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter (Vorbereitung und Materialbereitstellung)


  • Kooperation mit arbeitsmedizinischen Diensten sowie Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten