Prüfungen
Prüfungen durch befähigte Personen
Eine "befähigte Person, die in der Betriebssicherheits- Verordnung häufig benannt wird, ist eine Person, die durch Ihre Beruferfahrung und Ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnissezur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Über "erforderliche Kenntnisse" heißt es hier sinngemäß: eine Person ,die mit den Anforderungen aller einschlägigen Normen und anerkannten Regeln der Technik und ihrer aktuellen Auslegung vertraut ist und Zugang zu allen für die Beurteilung erforderlichen Informationen hat.
Wir prüfen Ihre Leitern nach BGV D 36 V.
§ 29 Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten
und BGI 607 Stehleitern
und BGI 651 Mehrzweckleitern
  • Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten erhöht die Sicherheit
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.
  • Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen.
Wir prüfen Ihre Erdbaumaschinen nach VBG 40 Bagger Lader Planiergeräte...§ 50 Prüfung
  • Erdbaumaschinen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
  • Erdbaumaschinen sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Sie sind darüber hinaus entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zwischenzeitlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
  • Die Prüfungsergebnisse sind schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
an mechanische Tore
an Fahrgerüste
von Spielplätzen und Spielgeräten