Startseite

Unsere Leistungen im Brandschutz




 
 
Flucht- und Rettungspläne
Der Gesetzgeber fordert die Erstellung und Pflege von Flucht- und Rettungsplänen gem. § 55 ArbStättV.
Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der Erstellung und Pflege von Flucht- und Rettungsplänen.
Solche Fluchtpläne unterstützen den Betroffenen im Notfall zur Orientierung, einen sicheren und schnellen Weg zum verlassen des Schadensortes zu nutzen.
   
Durch diese Pläne werden für den Gefahrfall im Betrieb folgende Voraussetzung geschaffen:
  • die Rettung von Betroffenen durch betriebsfremde- oder eigene Hilfskräfte
  • schnelle Übersicht wo Hilfsmittel zu finden sind
  • richtiges Verhalten im Notfall