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Flucht- und Rettungspläne |
Der Gesetzgeber fordert die Erstellung und Pflege von
Flucht- und Rettungsplänen gem. § 55 ArbStättV.
Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der Erstellung
und Pflege von Flucht- und Rettungsplänen.
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Solche Fluchtpläne unterstützen den Betroffenen
im Notfall zur Orientierung, einen sicheren und schnellen Weg zum
verlassen des Schadensortes zu nutzen. |
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Durch diese Pläne werden für den Gefahrfall im Betrieb folgende
Voraussetzung geschaffen:
- die Rettung von Betroffenen durch betriebsfremde- oder eigene Hilfskräfte
- schnelle Übersicht wo Hilfsmittel zu finden sind
- richtiges Verhalten im Notfall
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